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Vorbereitung
auf Krisensituationen |
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Krisenhandbuch |
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Ärger
mit Medien |
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Tipps
für
Leserbriefe |
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Tipp
Wissen über den Umgang mit Medien gehört
heute ins Bildungs-Aktenköfferchen
jeder Führungskraft. Lassen Sie Ihre Verantwortlichen von
uns im Umgang mit
Medien schulen. |
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Gegendarstellungs-recht:
hohe Hürden
Werturteile können
keinen Anlass zu einer Gegendarstellung geben. Ein Beispiel für
die Tücken beim Anwenden des Rechts auf Gegendarstellung:
«Puls» muss keine Gegendarstellung machen
Konsumentenschutz
vor Gericht abgeblitzt.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist mit einem Gegendarstellungs-begehren
bei der Zivilabteilung des Gerichtskreises Bern-Laupen gegen die
Sendung «Puls» abgeblitzt, wie dem Newsletter der
SRG Deutschschweiz zu entnehmen ist. In der SF-Gesundheits-sendung
hatte ein Arzt im O-Ton gesagt, eine Impfbroschüre der SKS
sei eine Mischung von Wahrheit, Halb-wahrheiten und «blanken
Lügen».
Nur Tatsachen-darstellungen sind gegendarstellungs-fähig,
nicht aber Werturteile. Das Gericht kam zum Schluss, dass der
Ausdruck «blanke Lügen» eine Mischung aus Tatsachen-behauptung
und Werturteil sei, wobei der Werturteils-charakter überwiege.
Die SKS muss die Gerichtskosten übernehmen und SF eine Prozess-entschädigung
zahlen.
aus «persönlich.com»,
12. Mai 2006
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Wie Sie sich wehren können.
Wer hatte als Führungsverantwortliche/r
noch nie Ärger mit Medien?
Fehler, Verzerrungen, voreingenommene Artikel oder gar vernichtende Berichterstattung
– die Palette der «Überraschungen» ist breit. appunto
unterstützt Sie gerne in der Medienarbeit. Hier sagen wir Ihnen zunächst
einmal, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Überlegen Sie sich zunächst einmal, ob die Sache
tatsächlich so gravierend ist, wie nach Ihrem ersten Eindruck. Jeder
Fernsehbericht «versendet sich» und nichts ist älter
als die Zeitung von gestern. Überreagieren lohnt sich nicht. Sie
müssen sich aber nicht alles gefallen lassen. Wenn Sie reagieren
wollen, reagieren Sie sofort! Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten
zur Verfügung.
» appunto
unterstützt Sie bei der Medienarbeit in Krisensituationen
Was
Sie tun können, wenn Sie Ärger mit Medien haben:
Telefon
an den/die Journalisten/in
Suchen
Sie das Gespräch. Äussern Sie Kritik ohne das Gegenüber
blosszustellen. Besser als sich einen Feind aufzuladen. Wenn
das nichts nützt:
Telefon an den/die Ressortleiter/in
Suchen
Sie nochmals das Gespräch. Erklären Sie, wie sich
für Sie die Lage darstellt und äussern Sie Kritik
sachlich. Schlagen Sie eine Lösung vor: das Medium veröffentlicht
eine Richtigstellung oder es erscheint nochmals ein Bericht
oder ein Interview, um die Sache ins richtige Licht zu rücken.
Weil es weniger nach Fehler aussieht, ziehen Medien oft diese
Lösung vor.
Telefon an den/die Chefredaktor/in
Davon
ist eher abzuraten. Chefredakteure sind oft recht weit weg vom
Alltag.
Formlose Richtigstellung
In Form
eines Leserbriefes. Fassen Sie Ihre Kritik kurz und sachlich,
eventuell mit einer Prise Humor. Fügen Sie die richtigen
Informationen bei.
»
Tipps für Leserbriefe
Gegendarstellung
Ein formelles
Verfahren. Sie (oder Ihr Unternehmen) müssen vom beanstandeten
Bericht betroffen sein. Ihre Gegendarstellung muss kurz und
sachlich sein. Und Sie können nur Fakten gegendarstellen,
nicht aber Meinungen. Sie müssen Ihre Gegendarstellung
innerhalb von 20 Tagen nachdem Sie vom Bericht Kenntnis erhalten
haben, einreichen. Die Gegendarstellung muss veröffentlicht
werden. Das Medium darf sie weder ändern noch kommentieren
oder korrigieren, hängt aber meist den Nachsatz «Wir
bleiben bei unserer Darstellung.» an.
Ombudsmänner, Unabhängige
Beschwerdeinstanzen
Viele
Medienhäuser, Radio- und Fernsehsender haben eigene Ombudsstellen
eingerichtet. Betr. Radio- und TV-Sendungen können Sie
sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz richten (UBI,
www.ubi.admin.ch). Auf
der Website der UBI stehen die Adressen der Ombudsstellen aller
Sender. Auch hier müssen Beschwerden innerhalb von 20 Tage
nach der Ausstrahlung eingreicht werden. Als Beschwerdeführer/in
müssen Sie nachweisen, dass Sie eine
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enge Beziehung zum Gegenstand
der beanstandeten Sendung haben (Individual- oder Betroffenheitsbeschwerde).
Sie können auch 20 Unterschriften von zur Beschwerde berechtigten
Personen beibringen (Popularbeschwerde). Juristische Personen
sind nicht beschwerdebefugt.
Beschwerden zu medienethischen Fragen können Sie auch an
den Schweizer Presserat richten
(»
www.presserat.ch). Wenn Sie eine Beschwerde gegen den Inhalt
einer kommerziellen Kommunikation (z. B. eines Inserates) haben,
wenden Sie sich am besten zuerst an die Schweizerische Lauterkeitskommission
(» www.lauterkeit.ch).
Ehrverletzungsklage
Ein strafrechtliches
Verfahren bei gegebenem Anlass. Ausgang ungewiss. Die Strafen
fallen meist eher milde aus. Und die Medien berichten nochmals
über die ganze Chose.
Klage wegen Verletzung in
persönlichen Verhältnissen
Ein zivilrechtliches
Verfahren, bei dem Sie auch einen Schaden einklagen können.
Nachteile: oft schwierige Beweislage, Ausgang ungewiss und die
ganze Sache wird in den Medien (oft mehrmals) wieder breitgewalzt.
Klage wegen Kreditschädigung,
unlauterem Wettbewerb
Anspruchsvolle
Verfahren, die Sie nicht ohne Rechtsanwalt anstrengen sollten.
Oft muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Berichterstattung
und dem Schaden nachgewiesen werden.
Vorsorgliche Massnahme
Steht
grosser Schaden zu befürchten,
kann der Richter die Veröffentlichung eines Berichtes mit
einer vorsorglichen Massnahme vorläufig verhindern. Die
Hürde ist jedoch recht hoch. Zu beachten ist auch, dass
die Massnahme nicht mehr unmittelbar vor der Veröffentlichung
beantragt werden kann (etwas elastisch, aber Minuten vor der
Ausstrahlung läuft nichts mehr). Medien wissen sich dagegen
zu helfen, indem Sie «heisse» Berichte am Wochenende
bringen.
» Schulung Ihrer Führungskräfte
zum Umgang mit Medien
»
Medientraining mit einem Vollprofi auf Deutsch, Französisch
oder Englisch
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