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Tipp

Wissen über den Umgang mit Medien gehört heute ins Bildungs-Aktenköfferchen
jeder Führungskraft. Lassen Sie Ihre Verantwortlichen von uns im Umgang mit
Medien schulen.

 

Gegendarstellungs-recht: hohe Hürden

Werturteile können keinen Anlass zu einer Gegendarstellung geben. Ein Beispiel für die Tücken beim Anwenden des Rechts auf Gegendarstellung:

«Puls» muss keine Gegendarstellung machen

Konsumentenschutz vor Gericht abgeblitzt.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist mit einem Gegendarstellungs-begehren bei der Zivilabteilung des Gerichtskreises Bern-Laupen gegen die Sendung «Puls» abgeblitzt, wie dem Newsletter der SRG Deutschschweiz zu entnehmen ist. In der SF-Gesundheits-sendung hatte ein Arzt im O-Ton gesagt, eine Impfbroschüre der SKS sei eine Mischung von Wahrheit, Halb-wahrheiten und «blanken Lügen».
Nur Tatsachen-darstellungen sind gegendarstellungs-fähig, nicht aber Werturteile. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Ausdruck «blanke Lügen» eine Mischung aus Tatsachen-behauptung und Werturteil sei, wobei der Werturteils-charakter überwiege. Die SKS muss die Gerichtskosten übernehmen und SF eine Prozess-entschädigung zahlen.


aus «persönlich.com», 12. Mai 2006

Ärger mit Medien

Telefon an den/die Journalisten/in

Suchen Sie das Gespräch. Äussern Sie Kritik ohne das Gegenüber blosszustellen. Besser als sich einen Feind aufzuladen. Wenn das nichts nützt:


Telefon an den/die Ressortleiter/in

Suchen Sie nochmals das Gespräch. Erklären Sie, wie sich für Sie die Lage darstellt und äussern Sie Kritik sachlich. Schlagen Sie eine Lösung vor: das Medium veröffentlicht eine Richtigstellung oder es erscheint nochmals ein Bericht oder ein Interview, um die Sache ins richtige Licht zu rücken. Weil es weniger nach Fehler aussieht, ziehen Medien oft diese Lösung vor.


Telefon an den/die Chefredaktor/in

Davon ist eher abzuraten. Chefredakteure sind oft recht weit weg vom Alltag.


Formlose Richtigstellung

In Form eines Leserbriefes. Fassen Sie Ihre Kritik kurz und sachlich, eventuell mit einer Prise Humor. Fügen Sie die richtigen Informationen bei.
» Tipps für Leserbriefe


Gegendarstellung

Ein formelles Verfahren. Sie (oder Ihr Unternehmen) müssen vom beanstandeten Bericht betroffen sein. Ihre Gegendarstellung muss kurz und sachlich sein. Und Sie können nur Fakten gegendarstellen, nicht aber Meinungen. Sie müssen Ihre Gegendarstellung innerhalb von 20 Tagen nachdem Sie vom Bericht Kenntnis erhalten haben, einreichen. Die Gegendarstellung muss veröffentlicht werden. Das Medium darf sie weder ändern noch kommentieren oder korrigieren, hängt aber meist den Nachsatz «Wir bleiben bei unserer Darstellung.» an.


Ombudsmänner, Unabhängige Beschwerdeinstanzen

Viele Medienhäuser, Radio- und Fernsehsender haben eigene Ombudsstellen eingerichtet. Betr. Radio- und TV-Sendungen können Sie sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz richten (UBI, www.ubi.admin.ch). Auf der Website der UBI stehen die Adressen der Ombudsstellen aller Sender. Auch hier müssen Beschwerden innerhalb von 20 Tage nach der Ausstrahlung eingreicht werden. Als Beschwerdeführer/in müssen Sie nachweisen, dass Sie eine

enge Beziehung zum Gegenstand der beanstandeten Sendung haben (Individual- oder Betroffenheitsbeschwerde). Sie können auch 20 Unterschriften von zur Beschwerde berechtigten Personen beibringen (Popularbeschwerde). Juristische Personen sind nicht beschwerdebefugt.

Beschwerden zu medienethischen Fragen können Sie auch an den Schweizer Presserat richten
(» www.presserat.ch). Wenn Sie eine Beschwerde gegen den Inhalt einer kommerziellen Kommunikation (z. B. eines Inserates) haben, wenden Sie sich am besten zuerst an die Schweizerische Lauterkeitskommission (» www.lauterkeit.ch).


Ehrverletzungsklage

Ein strafrechtliches Verfahren bei gegebenem Anlass. Ausgang ungewiss. Die Strafen fallen meist eher milde aus. Und die Medien berichten nochmals über die ganze Chose.


Klage wegen Verletzung in
persönlichen Verhältnissen

Ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem Sie auch einen Schaden einklagen können. Nachteile: oft schwierige Beweislage, Ausgang ungewiss und die ganze Sache wird in den Medien (oft mehrmals) wieder breitgewalzt.


Klage wegen Kreditschädigung,
unlauterem Wettbewerb

Anspruchsvolle Verfahren, die Sie nicht ohne Rechtsanwalt anstrengen sollten. Oft muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Berichterstattung und dem Schaden nachgewiesen werden.


Vorsorgliche Massnahme

Steht grosser Schaden zu befürchten,
kann der Richter die Veröffentlichung eines Berichtes mit einer vorsorglichen Massnahme vorläufig verhindern. Die Hürde ist jedoch recht hoch. Zu beachten ist auch, dass die Massnahme nicht mehr unmittelbar vor der Veröffentlichung beantragt werden kann (etwas elastisch, aber Minuten vor der Ausstrahlung läuft nichts mehr). Medien wissen sich dagegen zu helfen, indem Sie «heisse» Berichte am Wochenende bringen.


» Schulung Ihrer Führungskräfte zum Umgang mit Medien

» Medientraining mit einem Vollprofi auf Deutsch, Französisch oder Englisch

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